Der Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger

In ganz Deutschland sind im Bundesinnungsverband Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks vereinigt. Dieser Verband engagiert sich sowohl deutschland- als auch europaweit für Interessen und besondere Anliegen der zahlreichen Gebäudereinigungsbetriebe bei zuständigen Institutionen, Behörden und der Öffentlichkeit.

bundesinnungsverband

Mit einer Anzahl von rund 2.500 Mitgliedsbetrieben mit steigender Tendenz, steckt die Gemeinschaft in einem andauernden Wachstumsprozess. Innerhalb des Verbands sind insgesamt 32 Innungen zuständig für die einzelnen Betriebe — das bedeutet, sie übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit für die Dienstleister, wobei es sich wiederum ebenfalls um eine Dienstleistung handelt. Noch zu oft wird heutzutage noch das wirtschaftlich Potenzial, das Können, die Entwicklungsmöglichkeit und das Ideenreichtum der Branche unter- und nicht wertgeschätzt. Insbesondere im Internet sorgt der BIV für eine nachhaltige und aktuelle Aufklärung für alle Interessierten. 

Verbandsstruktur

Der Vorstand ist Zuständig für

  • die Ausführung der Geschäfte des Verbands,
  • die Organisation von Mitgliederversammlungen,
  • Bekanntgabe und Festsetzung der sich daraus ergebenden Beschlüsse.

Die Geschäftsstelle

  • führt Beschlüsse der einzelnen Gremien aus.

Die Gremien:

  • bestehen aus Vorstandsrat und Tarifkommission,
  • beraten Vorstand, Geschäftsstelle und Ausschüsse und
  • dessen Mitglieder verhandeln Tarifverträge mit der IG BAU.

Mitgliedschaft im BIV

Die Mitgliedschaft in einem Innungsverband geht automatisch einher mit der im Bundesinnungsverband. Wir sind Teil des Landesinnungsverband NRW, was uns zum Mitglied im BIV macht. Wir profitieren dabei von regelmäßigen Belehrungen über Rechtliches, wie das Inkrafttreten von neuen Verordnungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen. Darüber hinaus werden wir auch über rezente Entwicklungen der Branche informiert, was uns dabei hilft und es uns und unseren Mitarbeitern ermöglicht, auf dem aktuellen Wissensstand zu bleiben. Kommen dabei Fragen auf oder eine Sache scheint noch etwas unklar, steht der BIV uns für eine fundierte sowie ausführliche Beratung bei juristischen und kaufmännischen Angelegenheiten zur Verfügung. 

Wir freuen uns über die Zusammenarbeit und die erbrachten Leistungen sowie den zuverlässigen Service. Der BIV verbindet die Gebäudereinigungsdienstleister in Deutschland und stärkt die Gemeinschaft auf Bund- und Landesebene.